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Wir danken Allen herzlich für die intensiven, lehrreichen, spannenden Debatten und hoffen, Sie auch auf der Präsenztagung am 04. Juli in Mainz begrüßen zu dürfen.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier "DGUF Tagungsprogramm 2017"
Die Zusammenfassungen zu den einzelnen Sektionen finden Sie hier: Zwischenergebnisse der Sektionen und Themen
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01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
- Frank Siegmund
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01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
1. Der Berufsverband setzt Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse (faire Verträge, Arbeitssicherheit, Lohn, Arbeitsumfeld). Was bedeutet dies konkret? Welche Gedanken haben Sie dazu?
- Sascha Piffko
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Re: 01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
In vielen Fällen wird derzeit nicht einmal der gesetzliche Rahmen eingehalten (Mindestlohngesetz, Sozialversicherungspflicht, Scheinselbstständigkeit, Unfallversicherung, Unfallschutz...).
Das wäre die erste Hürde, die ein BV nehmen muss.Das absolute Minimum.
Eigentlich schon sehr schräg, dass man legales Handeln über BV einfordern muss...
Danach sollten Mindestrahmenbedingungen geschaffen werden. Lohnempfehlungen, Konzepte für Arbeitssicherheit etc.
Ich wäre dankbar für kleine Schritte. Das wäre schon ein großes Ziel.
Das wäre die erste Hürde, die ein BV nehmen muss.Das absolute Minimum.
Eigentlich schon sehr schräg, dass man legales Handeln über BV einfordern muss...
Danach sollten Mindestrahmenbedingungen geschaffen werden. Lohnempfehlungen, Konzepte für Arbeitssicherheit etc.
Ich wäre dankbar für kleine Schritte. Das wäre schon ein großes Ziel.
Forschung und Denkmalschutz darf nicht zu Lasten der Forscher und Denkmalschützer gehen.
SPAU - Grabungsfirma in Hessen
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- raykarl
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Re: 01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
Weil wir schon dabei sind, über Rahmenbedingungen wie faire Verträge und Lohn zu reden. Ich habe gerade das gesehen:
Stellvertretende/r Museumsleiter/in für das Archäologische Hegau-Museum
Ihre Aufgaben:
Konzeption, Organisation und Durchführung von museumspädagogischen Veranstaltungen
Kuratorische Mitverantwortung für die archäologische Sammlung und den Ausstellungsbetrieb
Planung und Organisation von Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Sie besitzen:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Ur- und Frühgeschichte, Provinzialrömischer Archäologie oder einer verwandten archäologischen Fachrichtung
ein hohes Maß an Eigeninitiative, Kreativität und Teamfähigkeit
mehrjährige Berufserfahrung im Museumswesen, besonders in den Bereichen Kulturvermittlung, Ausstellungsbetrieb und Sammlungspflege ist erwünscht
Organisationsgeschick und Kommunikationsvermögen
Geboten wird:
eine herausfordernde, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe in Vollzeit
in- und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
und
eine Bezahlung bis Entgeltgruppe 9 c TVöD
Siehe hier: https://singen.bewerbung.dvvbw.de/19-st ... e/job.html
Irgendwie erscheint mir TVöD 9 doch eher niedrig angesetzt für eine Stelle, wo jemand mit Hochschulstudienabschluss und mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung gesucht wird. Ich dachte immer, HochschulstudienabsolventInnen sollten eigentlich auf TVöD 13 oder darüber eingestellt werden...
Macht der Museumsverband was dagegen, oder ist das 'gute Praxis', stv. MuseumsleiterInnen auf TVöD p c einzustellen?
Liebe Grüße,
Ray
Stellvertretende/r Museumsleiter/in für das Archäologische Hegau-Museum
Ihre Aufgaben:
Konzeption, Organisation und Durchführung von museumspädagogischen Veranstaltungen
Kuratorische Mitverantwortung für die archäologische Sammlung und den Ausstellungsbetrieb
Planung und Organisation von Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Sie besitzen:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Ur- und Frühgeschichte, Provinzialrömischer Archäologie oder einer verwandten archäologischen Fachrichtung
ein hohes Maß an Eigeninitiative, Kreativität und Teamfähigkeit
mehrjährige Berufserfahrung im Museumswesen, besonders in den Bereichen Kulturvermittlung, Ausstellungsbetrieb und Sammlungspflege ist erwünscht
Organisationsgeschick und Kommunikationsvermögen
Geboten wird:
eine herausfordernde, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe in Vollzeit
in- und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
und
eine Bezahlung bis Entgeltgruppe 9 c TVöD
Siehe hier: https://singen.bewerbung.dvvbw.de/19-st ... e/job.html
Irgendwie erscheint mir TVöD 9 doch eher niedrig angesetzt für eine Stelle, wo jemand mit Hochschulstudienabschluss und mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung gesucht wird. Ich dachte immer, HochschulstudienabsolventInnen sollten eigentlich auf TVöD 13 oder darüber eingestellt werden...
Macht der Museumsverband was dagegen, oder ist das 'gute Praxis', stv. MuseumsleiterInnen auf TVöD p c einzustellen?
Liebe Grüße,
Ray
Prof. PD Mag.Dr. Raimund KARL FSA FSAScot MCIfA
Professor of Archaeology and Heritage
Prifysgol Bangor University
School of History and Archaeology
College Road
Bangor, Gwynedd LL57 2DG
United Kingdom
r.karl@bangor.ac.uk
Professor of Archaeology and Heritage
Prifysgol Bangor University
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College Road
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- Diane Scherzler
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Re: 01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
Die DGUF hat gestern den Bürgermeister dazu angeschrieben. Ergebnisse dann auf den üblichen Kanälen DGUF.de, DGUF-Newsletter etc.
Herzliche Grüße
Diane
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- raykarl
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Re: 01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
Danke, sehr gut! Dann erspare ich mir meinen bösen Brief vorerst einmal...Die DGUF hat gestern den Bürgermeister dazu angeschrieben. Ergebnisse dann auf den üblichen Kanälen DGUF.de, DGUF-Newsletter etc.

Liebe Grüße,
Ray
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- Jasmin Rauhaus
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Re: 01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
Ich habe in den letzten Monaten häufiger Ausschreibungen gesehen mit unverhältnismäßiger Entlohnung, z.B.
Museumsleitung Stadt Schwetzingen, 10TVöD, 30 Stunden/2 Jahre
https://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=cfa4 ... og11d5mesp
Zu beachten ist hier, außerdem, was in einem Umfang von 30 Stunden/Woche zu leisten ist. Meiner Meinung nach schreit das geradezu nach vielen Überstunden.
Museumspädagogin, Städt. Museen Reutlingen
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJ ... i7zKwjiDs7
Museumsmitarbeiter Hechingen
https://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=7e9d ... 1ul18qfame
Museumsmitarbeiter Meersburg
https://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=a40c ... job_alerts
Es sind zwar nur 6 Semester Studium Voraussetzung, also BA, aber auch dieser wird soweit ich weiß in E9 eingruppiert?
Kulturvermittler im WLM
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJ ... TcweXl5rwM
https://www.landesmuseum-stuttgart.de/u ... nangebote/
usw.
Wobei hier die Unverhältnismäßigkeit nicht so stark ist wie bei der Stelle im Hegau-Museum. Dennoch muss man sich an der grundsätzlichen Eingruppierung im öffentlichen Dienst orientieren.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/o ... uppen.html
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/ ... 3/3.2.html
Ein Bachelor ist also im Bereich E9-E12 anzusiedeln, jemand mit Berufsausbildung bei E5-E8 und jemand mit Master E13-E15.
Ich habe das Gefühl, dass das häufig nicht getan wird. Hohe Erwartung für wenig Entlohnung, bitte mit viel Freude und Engagement. Vor allem aber mit viel Dankbarkeit, dass man überhaupt eine Stelle bekommt.
Und zu guter letzt noch eine sachgrundlos befristete Ausschreibung. Das kann ich mittlerweile nun wirklich gar nicht mehr leiden, da es in BW in den letzten beiden Jahren total im Trend ist.
https://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=f23b ... 9th05kl515
Sachgrundlose Befristung:
https://www.verdi-bub.de/service/praxis ... hen_grund/
https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co ... 54008a33df
http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_03/01/262680
Jetzt bin ich aber fertig mit herum stänkern
.
Museumsleitung Stadt Schwetzingen, 10TVöD, 30 Stunden/2 Jahre
https://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=cfa4 ... og11d5mesp
Zu beachten ist hier, außerdem, was in einem Umfang von 30 Stunden/Woche zu leisten ist. Meiner Meinung nach schreit das geradezu nach vielen Überstunden.
Museumspädagogin, Städt. Museen Reutlingen
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJ ... i7zKwjiDs7
Museumsmitarbeiter Hechingen
https://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=7e9d ... 1ul18qfame
Museumsmitarbeiter Meersburg
https://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=a40c ... job_alerts
Es sind zwar nur 6 Semester Studium Voraussetzung, also BA, aber auch dieser wird soweit ich weiß in E9 eingruppiert?
Kulturvermittler im WLM
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJ ... TcweXl5rwM
https://www.landesmuseum-stuttgart.de/u ... nangebote/
usw.
Wobei hier die Unverhältnismäßigkeit nicht so stark ist wie bei der Stelle im Hegau-Museum. Dennoch muss man sich an der grundsätzlichen Eingruppierung im öffentlichen Dienst orientieren.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/o ... uppen.html
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/ ... 3/3.2.html
Ein Bachelor ist also im Bereich E9-E12 anzusiedeln, jemand mit Berufsausbildung bei E5-E8 und jemand mit Master E13-E15.
Ich habe das Gefühl, dass das häufig nicht getan wird. Hohe Erwartung für wenig Entlohnung, bitte mit viel Freude und Engagement. Vor allem aber mit viel Dankbarkeit, dass man überhaupt eine Stelle bekommt.
Und zu guter letzt noch eine sachgrundlos befristete Ausschreibung. Das kann ich mittlerweile nun wirklich gar nicht mehr leiden, da es in BW in den letzten beiden Jahren total im Trend ist.
https://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=f23b ... 9th05kl515
Sachgrundlose Befristung:
https://www.verdi-bub.de/service/praxis ... hen_grund/
https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co ... 54008a33df
http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_03/01/262680
Jetzt bin ich aber fertig mit herum stänkern

Jasmin Rauhaus M.A. (Ur- und Frühgeschichte)
Archäologie - Kommunikation - Gesellschaft
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- Frank Siegmund
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Re: 01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
Liebe Frau Rauhaus,
eine sehr wertvolle und offenbar systematische Zusammenstellung, vielen vielen Dank! Leider muss ich moderierend gleichzeitig anmerken: gehört nicht wirklich hier uns Thema hier
Mir wurde der argumentative Kniff erläutert, mit dem die Kommunen in Baden-Württemberg operieren. Schritt 1: der Bachelor ist ein berufsqualifizierender akademischer Abschluss (was die Unis ja tatsächlich behaupten). Schritt 2: Bachelor kann ja wenig, ist TVöD 9. Schritt 3: ja wenn sich Höherqualifizierte bewerben, ist das ja deren Entscheidung. Schritt 4: Master, Dr., Habilitierte auf TVöD-9-Stellen.
Schauen wir uns zunächst einmal an, weshalb man so argumentieren kann. Im TVöD heisst es:
Ergo: TVöD 9 für Menschen, die irgendwo irgendwas mal kurz studiert haben, z.B. Fachhochschule, etwas Pädagogik oder bei den in B.-W. beliebten "Dualen Hochschulen", während in praxi Archäologie ausschliesslich an wissenschaftlichen Hochschulen studiert werden kann.
So, nun schauen wir uns an, weshalb (u.a.) diese Denke baden-württembergischer Kommunen eindeutig gegen das geltende Tarifrecht verstösst. Da gibt es, geltend seit 1.1.2017, die "Anlage 1 Teil B XV" zum TVöD-VKA (VKA = Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber). (ich hänge das unten mal an.) Die Anlage ist gemacht für Grabungswesen und Restauratorenwesen. Aber an den Spezifizierungen dort kann man schön aufzeigen, was im Milieu Archäologie als TVöD 9b gilt:
In Summe: Unrecht, das so lange fortbestehen wird, bis es eine erfolgreiche Klage gibt, vermutlich durch alle Instanzen. Dazu braucht es einen konkreten Fall; Jemanden, der so gut versichert oder vermögend ist oder unterstützt wird, dass er die unvermeidlichen Anwaltskosten (und ggf. auch Prozesskosten) tragen kann; einen Fachverband, die fachlich die Äquivalenzen herstellt, d.h. begutachtet, welche Tätigkeit gleichwertig zu welcher Tätigkeit ist. Das könnte ein neuer Berufsverband sein, aber vermutlich könnte diesen Part bereits jetzt auch der DVA übernehmen.
eine sehr wertvolle und offenbar systematische Zusammenstellung, vielen vielen Dank! Leider muss ich moderierend gleichzeitig anmerken: gehört nicht wirklich hier uns Thema hier

Mir wurde der argumentative Kniff erläutert, mit dem die Kommunen in Baden-Württemberg operieren. Schritt 1: der Bachelor ist ein berufsqualifizierender akademischer Abschluss (was die Unis ja tatsächlich behaupten). Schritt 2: Bachelor kann ja wenig, ist TVöD 9. Schritt 3: ja wenn sich Höherqualifizierte bewerben, ist das ja deren Entscheidung. Schritt 4: Master, Dr., Habilitierte auf TVöD-9-Stellen.
Schauen wir uns zunächst einmal an, weshalb man so argumentieren kann. Im TVöD heisst es:
Erst zu TVöD 13 taucht ein neues magisches Wort auf:Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähig-keiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fach-kenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
(Unterstreichung FS).Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
Ergo: TVöD 9 für Menschen, die irgendwo irgendwas mal kurz studiert haben, z.B. Fachhochschule, etwas Pädagogik oder bei den in B.-W. beliebten "Dualen Hochschulen", während in praxi Archäologie ausschliesslich an wissenschaftlichen Hochschulen studiert werden kann.
So, nun schauen wir uns an, weshalb (u.a.) diese Denke baden-württembergischer Kommunen eindeutig gegen das geltende Tarifrecht verstösst. Da gibt es, geltend seit 1.1.2017, die "Anlage 1 Teil B XV" zum TVöD-VKA (VKA = Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber). (ich hänge das unten mal an.) Die Anlage ist gemacht für Grabungswesen und Restauratorenwesen. Aber an den Spezifizierungen dort kann man schön aufzeigen, was im Milieu Archäologie als TVöD 9b gilt:
Klar wie sonstwas, dass das nicht zu einem stellv. Museumsleiter passt (denn darum ging es ja im Hegau Museum Singen). In den gleichen Kommunen, übrigens, werden Gymnasiallehrer (wie tarifrechtlich geboten) wenn nicht verbeamtet, dann nach TVöD 13 bezahlt. Da es in den Tarifen stets heisst:c) Tätigkeiten der Grabungstechnik:
(1) Durchführen schwieriger Grabungen unter wissenschaftlicher Anleitung; dazu gehören z.B. Planen und Vermessen von Probeschnitten, Anfertigen schwieriger Grabungszeichnungen und Grabungs- oder Fundberichte sowie fotografische Dokumentation,
(2) Erkennung und Bewertung archäologischer Bodendenkmäler (Feldbegehung) sowie deren Lagebestimmung,
(3) Erstellung eines Layouts für Publikationen bis zur Druckvorstufe.
[…]
2. Beschäftigte mit assistierenden Tätigkeiten im Bereich der Konservierung oder Restaurierung, der Präparation oder der Grabungstechnik oder in der konservatorischen Pflege und Wartung, denen fünf Beschäftigte, davon mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mindestens
der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1, durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
3. Beschäftigte mit Präparationstätigkeiten oder mit Tätigkeiten der Grabungstechnik, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9a heraushebt, dass sie mindestens zu einem Fünftel besondere Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)
bräuchte man vermutlich "nur" eine Stelle fest innehaben und sich dann auf Höhergruppierung einklagen, um zu TVöD 13 zu kommen.... sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
In Summe: Unrecht, das so lange fortbestehen wird, bis es eine erfolgreiche Klage gibt, vermutlich durch alle Instanzen. Dazu braucht es einen konkreten Fall; Jemanden, der so gut versichert oder vermögend ist oder unterstützt wird, dass er die unvermeidlichen Anwaltskosten (und ggf. auch Prozesskosten) tragen kann; einen Fachverband, die fachlich die Äquivalenzen herstellt, d.h. begutachtet, welche Tätigkeit gleichwertig zu welcher Tätigkeit ist. Das könnte ein neuer Berufsverband sein, aber vermutlich könnte diesen Part bereits jetzt auch der DVA übernehmen.
- Kristin Oswald
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Re: 01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
Die Zusammenfassung von Herrn Siegmund trifft es auf den Punkt. Im Fall des Museumsleiters wäre der Schritt im Zweifelsfall, nach der Besetzung und unter Berufung auf Verantwortung, Entscheidungsbefugnisse und Mitarbeiterkoordination einen Antrag auf Höhereinstufung zu stellen bzw. zu klagen. Das passiert gar nicht so selten und liegt auch daran, dass für die einzelnen Entgeltgruppen immer mehrere Aspekte ausschlaggebend sind, die man herunterzuspielen versucht. Für die 13 zählt etwa nicht nur die wissenschaftliche Hochschulausbildung, sondern vor allem die Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit und die Verantwortung, die die Person zu tragen hat. Deshalb sind ÖA- oder Vermittlungsstellen so oft zwischen 9 und 11 angesetzt. Weil sie angeblich nicht wissenschaftlich sind. Der Abschluss der Person ist also nur bedingt wichtig, zentraler ist der zu besetzende Aufgabenbereich. Es gibt beispielsweise archäologische Fachredaktionen, die ihre Lektoren - mit Archäologiestudium und Volo - nach TVÖD 6 bezahlen.
Ein Berufsverband könnte natürlich definieren, welche Art von Stelle welche Verantwortung trägt und wie sie deshalb einzugruppieren wäre. Das kann aber von Haus zu Haus und von Stelle zu Stelle unterschiedlich und ich würde vermuten, dass ein BV nicht wesentlich mehr tun kann, als auf Missstände hinzuweisen. Denn im ÖD legen ja oft die Ministerien oder die Stadtverwaltungen oder oder die Gruppierung fest und nicht unbedingt die archäologische Institution selbst. Sie abzustrafen o.Ä. stelle ich mir deshalb schwierig vor.
Ein Berufsverband könnte natürlich definieren, welche Art von Stelle welche Verantwortung trägt und wie sie deshalb einzugruppieren wäre. Das kann aber von Haus zu Haus und von Stelle zu Stelle unterschiedlich und ich würde vermuten, dass ein BV nicht wesentlich mehr tun kann, als auf Missstände hinzuweisen. Denn im ÖD legen ja oft die Ministerien oder die Stadtverwaltungen oder oder die Gruppierung fest und nicht unbedingt die archäologische Institution selbst. Sie abzustrafen o.Ä. stelle ich mir deshalb schwierig vor.
Kristin Oswald, M.A.
studierte Alte Geschichte, Klassische Archäologie und Ur- und Frühgeschichte an der FSU Jena
arbeitet als Online-Redakteurin & in der Wissenschaftskommunikation
bloggt unter kristinoswald.hypotheses.org
studierte Alte Geschichte, Klassische Archäologie und Ur- und Frühgeschichte an der FSU Jena
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- Registriert: Fr 12. Mai 2017, 12:07
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Re: 01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
Hallo,
Bei den Verträgen sehe ich unbedingt Handlungsbedarf. Da wäre eine Anlaufstelle, wo man nachfragen kann, manchmal ganz hilfreich: Urlaubsanspruch, Vergütung etc. Auch die Berufsbezeichnung "Archäologe" darf ruhig mal öfters auftauchen, wenn man denn einer ist. Es muss reguliert werden, dass die korrekte Berufsbezeichnung drauf steht und nix erniedrigendes oder irritierendes oder gar überhaupt ganz und gar unzutreffendes. Also das ist völliger Freestyle manchmal: Restaurator für Ausgrabungshilfskraft war bisher die größte Abweichung, Praktikant wird ja auch gerne mal genommen - also wie soll man das mal dem Metzgermeister erklären (gesetzt den Fall man will mal den Beruf wechseln und Metzger werden).
Beim Lohn ist ein Berufsverband nicht befugt Preise zu gestalten oder zu empfehlen. Die kann und muss ja geradezu zu Unstimmigkeiten führen. er kann sicherlich darauf hinweisen, dass die Linken derzeitig einen höheren Mindestlohn fordern, der wohl auch nicht so ganz aus der Luft gegriffen ist. Er kann auch vehement klar stellen, dass z. B. quereinsteigende Ausgrabungshilfskräfte nach spätestens 3 Jahren als hochqualifiziert gelten dürfen und, wenn man sie weiter beschäftigen möchte auch dementsprechend höher bezahlen darf.
Freundliche Grüße
NetterMillionär
Bei den Verträgen sehe ich unbedingt Handlungsbedarf. Da wäre eine Anlaufstelle, wo man nachfragen kann, manchmal ganz hilfreich: Urlaubsanspruch, Vergütung etc. Auch die Berufsbezeichnung "Archäologe" darf ruhig mal öfters auftauchen, wenn man denn einer ist. Es muss reguliert werden, dass die korrekte Berufsbezeichnung drauf steht und nix erniedrigendes oder irritierendes oder gar überhaupt ganz und gar unzutreffendes. Also das ist völliger Freestyle manchmal: Restaurator für Ausgrabungshilfskraft war bisher die größte Abweichung, Praktikant wird ja auch gerne mal genommen - also wie soll man das mal dem Metzgermeister erklären (gesetzt den Fall man will mal den Beruf wechseln und Metzger werden).
Beim Lohn ist ein Berufsverband nicht befugt Preise zu gestalten oder zu empfehlen. Die kann und muss ja geradezu zu Unstimmigkeiten führen. er kann sicherlich darauf hinweisen, dass die Linken derzeitig einen höheren Mindestlohn fordern, der wohl auch nicht so ganz aus der Luft gegriffen ist. Er kann auch vehement klar stellen, dass z. B. quereinsteigende Ausgrabungshilfskräfte nach spätestens 3 Jahren als hochqualifiziert gelten dürfen und, wenn man sie weiter beschäftigen möchte auch dementsprechend höher bezahlen darf.
Freundliche Grüße
NetterMillionär
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- Beiträge: 38
- Registriert: Mo 13. Mär 2017, 21:41
- Beruf / Arbeitsstelle: Diplomgesellschaftswissenschaftler
Grabungstechniker - Bundesland: Niedersachsen
- Hat sich bedankt: 161 Mal
- Danksagung erhalten: 174 Mal
Re: 01. Berufsverband setzt Rahmenbedingungen
Sehr geehrter Herr Gnade,
auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert Ihre Aussage, dass ein Berufsverband nicht befugt ist, Preise zu gestalten bzw.zu empfehlen?
Mit freundlichen Grüßen
Folke Prill
auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert Ihre Aussage, dass ein Berufsverband nicht befugt ist, Preise zu gestalten bzw.zu empfehlen?
Mit freundlichen Grüßen
Folke Prill
Last edited by Michaela Schauer on Do 1. Jun 2017, 20:54, edited 4 times in total.
Grund: Versehentliches Löschen von Inhalt des Beitrages - sorry - jetzt ist alles wieder da
Grund: Versehentliches Löschen von Inhalt des Beitrages - sorry - jetzt ist alles wieder da
in dubio pro reo
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